Vor dem Charterbeginn
AUTORITÄT DES SKIPPERS
Der Kunde, der die Funktion des Skippers übernimmt, muss über die erforderlichen Kompetenzen und Fähigkeiten, um das Schiff sicher zu steuern, sowie über eine Lizenz für Hochseesegeln und eine Funkerlizenz (UKW) verfügen. Wenn der Skipper nicht über die erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Lizenzen zum Führen des Schiffes verfügt, garantiert er, dass das Schiff von einem anderen Mitglied seiner Besatzung, der über diese Qualifikationen verfügt, geführt wird.
AC behält sich das Recht vor, den Kunden oder den ernannten Skipper des Schiffes zu bitten, seine/ihre Kompetenz und Fähigkeiten auf See in Anwesenheit des AC-Vertreters zu demonstrieren. Die für die Vorführung benötigte Zeit ist Teil des vereinbarten Charterzeitraums. Stellt der AC-Vertreter bei der Vorführung fest, dass der Auftraggeber oder der vom Auftraggeber beauftragte Skipper nicht über ausreichende Kompetenz, Erfahrung und/oder eine gültige Lizenz zum Führen des Schiffes verfügt, stellt AC der Besatzung, gegen Aufpreis, einen offiziellen Skipper zur Verfügung.
Wenn der Kunde sich weigert, den ernannten Skipper anzunehmen, behält sich AC das Recht vor, die Abfahrt des Schiffes zu untersagen, den Vertrag zu kündigen und den vollen bezahlten Betrag einzubehalten. Unter diesen Umständen werden im vorraus bezahlte Beträge nicht zurückerstattet. Wenn der Kunde im Voraus weiß, dass ein Schiff mit Skipper benötigt wird, muss er AC zum Zeitpunkt der Buchung über den Skipper informieren. Die Kaution ist erforderlich, wenn ein Schiff mit einem vom AC gestellten Skipper gechartert wird.